Die Verteilung in den Sparten der ernsten Musik, Unterhaltungsmusik (Inkassosegmente gemäß § 84 Abs. 1 bis 8), Rundfunk und Fernsehen erfolgt mit einer Bewertung gemäß den Verrechnungsschlüsseln I bis IV (§§ 63 bis 66) des Verteilungsplans der GEMA. Um die Punktbewertung bestimmter Werke bei der Verteilung in den o.g. Sparten zu reklamieren, besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Werkeinstufung zu stellen.
In diesem Webinar zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie einen Antrag auf Werkeinstufung im Onlineportal stellen und erklären, was es hierbei zu beachten gibt. Dies betrifft auch die folgenden Fragen:
Referent/in: Dr. Daniel Zur Weihen (Abteilungsleiter Musikdienst und Gremienarbeit), Susanne Fecho (Abteilung Musikdienst und Gremienarbeit)
Verteilung im Aufführungsrecht in den Sparten der Unterhaltungsmusik
Verteilung im Aufführungsrecht in den Sparten der ernsten Musik