Antrag auf Werkeinstufung

25.01.2023
online

Die Verteilung in den Sparten der ernsten Musik, Unterhaltungsmusik (Inkassosegmente gemäß § 84 Abs. 1 bis 8), Rundfunk und Fernsehen erfolgt mit einer Bewertung gemäß den Verrechnungsschlüsseln I bis IV (§§ 63 bis 66) des Verteilungsplans der GEMA. Um die Punktbewertung bestimmter Werke bei der Verteilung in den o.g. Sparten zu reklamieren, besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Werkeinstufung zu stellen.

In diesem Webinar zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie einen Antrag auf Werkeinstufung im Onlineportal stellen und erklären, was es hierbei zu beachten gibt. Dies betrifft auch die folgenden Fragen:

  • Welche Verrechnungsschlüssel und Kategorien des Verteilungsplans können beantragt werden?
  • Welche Angaben zur Nutzung bzw. Verteilung der zur Einstufung beantragten Werke sind wichtig?
  • Welche Werkbelege und Unterlagen müssen mit dem Antrag eingereicht werden?

Referent/in: Dr. Daniel Zur Weihen (Abteilungsleiter Musikdienst und Gremienarbeit), Susanne Fecho (Abteilung Musikdienst und Gremienarbeit)

 

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